Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027
Informieren Sie sich über die neue staatlich geförderte Altersvorsorge und berechnen Sie eine erste unverbindliche Modellrechnung.
- Neue staatliche Förderung
- Kapitalmarktbasierte Anlage möglich
- Start der neuen Produkte voraussichtlich ab 1. Januar 2027
Grundlagen
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das die bisherige Riester-Rente schrittweise ergänzt beziehungsweise ablöst. Es soll Kapitalmarktanlagen wie Aktienfonds und ETFs (börsengehandelte Indexfonds) stärker für die geförderte Altersvorsorge öffnen.
Grundidee
Beim Altersvorsorgedepot zahlen Sie regelmäßig oder einmalig Beiträge in ein Depot ein, das ausschließlich der Altersvorsorge dient. Der Staat unterstützt das Sparen durch direkte Zulagen und gegebenenfalls durch einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil. Im Gegenzug ist das angesparte Kapital langfristig gebunden: Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst ab einem bestimmten Alter vorgesehen (siehe Bereich „Vergleich" und FAQ).
Staatliche Förderung
Wie bei der bisherigen Riester-Rente gibt es eine Grundzulage auf die eigenen Einzahlungen sowie eine zusätzliche Kinderzulage für förderfähige Kinder. Neu ist unter anderem ein einmaliger Berufseinsteigerbonus für junge Sparerinnen und Sparer. Die genauen Beträge sind im Rechner weiter unten hinterlegt und mit Quellenangabe versehen.
Steuerliche Behandlung
Die Einzahlungen können bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben („besondere, steuerlich absetzbare Ausgaben") in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung, ob die direkte Zulage oder der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist – Sie erhalten automatisch das bessere Ergebnis. Die Auszahlung im Alter wird grundsätzlich nachgelagert besteuert, das heißt: Erst die spätere Auszahlung unterliegt der Steuer, nicht die Einzahlung.
Kapitalmarktanlage möglich
Anders als die meisten bisherigen Riester-Verträge kann das Altersvorsorgedepot ganz oder teilweise in Aktien, Fonds und ETFs investiert werden. Das eröffnet höhere Renditechancen über lange Anlagezeiträume, bedeutet aber auch, dass der Wert des Depots schwanken kann.
Depot ohne Garantie und Garantieprodukte
Es wird verschiedene Varianten geben: ein Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie (volle Teilnahme an Kapitalmarktchancen und -risiken), ein einfach strukturiertes, kostenbegrenztes Standarddepot sowie Garantieprodukte mit 80-prozentiger oder 100-prozentiger Beitragsgarantie für sicherheitsorientierte Sparerinnen und Sparer. Eine Beitragsgarantie bedeutet, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens der garantierte Anteil der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht – sie ist keine Aussage über eine garantierte Rendite oder Wertentwicklung während der Ansparphase.
Langfristige Zweckbindung
Das Altersvorsorgedepot ist wie die Riester-Rente ausschließlich für die Altersvorsorge bestimmt. Eine vorzeitige, freie Verfügung über das Kapital ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen; Ausnahmen bestehen unter anderem im Zusammenhang mit einer selbst genutzten Immobilie (siehe FAQ).
Rechtsstand
Was ist bereits beschlossen, was ist noch offen?
Diese Übersicht trennt bewusst zwischen dem, was gesetzlich feststeht, und dem, was Anbieter und Behörden bis zum geplanten Produktstart noch konkretisieren müssen.
Bereits beschlossen
- Gesetzliche Grundlage: Das Bundeskabinett hat die Reform am 17. Dezember 2025 beschlossen, der Bundestag stimmte am 27. März 2026 zu, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Das Gesetz ist Ende Mai 2026 in Kraft getreten.
- Vorgesehener Produktstart der neuen Angebote: 1. Januar 2027.
- Neue Fördersystematik mit reformierter Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus.
- Einbeziehung weiterer Personengruppen: Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt sein.
- Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Kapitalgarantie sowie eines kostenbegrenzten Standarddepots.
- Bestehende Riester-Verträge werden fortgeführt; es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung.
- Grundsätzliche freiwillige Wechselmöglichkeit in das neue Altersvorsorgedepot.
- Kostenbegrenzung beim Standardprodukt auf 1,0 % durchschnittliche jährliche Effektivkosten.
Noch in der praktischen Umsetzung
- Welche Anbieter zum 1. Januar 2027 tatsächlich marktreife Produkte bereitstellen.
- Die konkrete Produktauswahl der einzelnen Anbieter, einschließlich der angebotenen Garantievarianten.
- Die genaue Auswahl der im Standarddepot und in weiteren Angeboten enthaltenen Fonds und ETFs.
- Die tatsächlichen Gesamtkosten einzelner Angebote oberhalb des kostenbegrenzten Standardprodukts.
- Die technische Abwicklung von Vertragsabschluss, Anbieterwechsel und Depotübertragung.
- Einzelheiten der praktischen Ausgestaltung des Standardangebots bei den jeweiligen Anbietern.
- Noch ausstehende untergesetzliche Regelungen, Verwaltungsanweisungen und Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu Detailfragen.
Chronologie
Der Weg zum Altersvorsorgedepot
-
01.12.2025Referentenentwurf
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den ersten Gesetzentwurf.
-
17.12.2025Kabinettsbeschluss
Das Bundeskabinett verabschiedet den Regierungsentwurf.
-
26.02.20261. Lesung im Bundestag
Überweisung an die Fachausschüsse, federführend der Finanzausschuss.
-
27.03.2026Bundestagsbeschluss
Der Bundestag beschließt die Reform mit einigen Änderungen gegenüber dem Entwurf.
-
08.05.2026Zustimmung des Bundesrates
Der Bundesrat billigt das Gesetz.
-
30.05.2026Inkrafttreten
Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156); Vorbereitungsphase der Anbieter beginnt.
-
01.01.2027Geplanter Produktstart
Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab diesem Datum angeboten werden.
Einordnung
Altersvorsorgedepot und Riester-Rente im Vergleich
Ein sachlicher Überblick über die wichtigsten Unterschiede – ohne Wertung, welches Modell „besser" ist. Das hängt von der persönlichen Situation ab.
| Merkmal | Riester-Rente (bisher) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Abschluss neuer Verträge | Nach aktuellem Stand ab 2027 nicht mehr im bisherigen Riester-Modell möglich | Neuabschluss voraussichtlich ab 1. Januar 2027 möglich |
| Anlageformen | Überwiegend Versicherungs-, Bank- oder Fondssparpläne, häufig mit Garantie | Depot ohne Garantie (Aktien, Fonds, ETFs), Standarddepot oder Garantieprodukte wählbar |
| Kapitalgarantie | Gesetzlich vorgeschrieben: Erhalt der eingezahlten Beiträge | Wählbar: ohne Garantie, mit 80 % oder mit 100 % Beitragsgarantie |
| Renditechancen | Durch Garantiepflicht tendenziell begrenzt | Bei Verzicht auf Garantie potenziell höher, abhängig vom Kapitalmarkt |
| Verlustrisiken | Durch Garantie begrenzt (Beitragserhalt zugesagt) | Ohne Garantie: Kursschwankungen und Verluste möglich |
| Berechnung der Förderung | Bisheriges Zulagensystem, 4 % des Vorjahreseinkommens als Mindesteigenbeitrag | Reformierte Zulage: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf weitere Einzahlung bis 1.800 € pro Jahr |
| Kinderförderung | Kinderzulage abhängig vom Mindesteigenbeitrag | 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr, laut Bundesregierung bereits ab 25 € Monatsbeitrag in voller Höhe |
| Förderberechtigter Personenkreis | Vor allem gesetzlich rentenversicherungspflichtige Personen | Zusätzlich vorgesehen für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende |
| Kosten | Teils hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, stark produktabhängig | Beim Standarddepot auf 1,0 % effektive Jahreskosten begrenzt; andere Produkte individuell |
| Flexibilität | Wechsel und Anpassung häufig mit Aufwand und Kosten verbunden | Anbieterwechsel soll erleichtert werden (Detailregelungen stehen noch aus) |
| Anbieterwechsel | Möglich, aber teils mit Verlusten bei Abschlusskosten verbunden | Soll erleichtert werden; genaue Umsetzung noch offen |
| Auszahlungsphase | Lebenslange Rente, Teilkapitalauszahlung zu Beginn möglich | Lebenslange Rente oder Zeitrente wählbar, mehr Flexibilität vorgesehen |
| Umgang mit bestehenden Verträgen | Bestehende Verträge laufen unverändert weiter | Freiwilliger Wechsel möglich; keine Pflicht zum Umstieg |
Interaktiv & kostenlos
Förder- und Vorsorgerechner
Alle Berechnungen erfolgen ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert oder an einen Server übertragen — außer Sie fordern über eines der Kontaktfelder unten aktiv eine Rückmeldung an. Der Rechner ersetzt keine individuelle Beratung.
Prognostiziertes Kapital zum Rentenbeginn (Szenario „ausgewogen")
Kapitalzusammensetzung zum Rentenbeginn
Modellhafte Kapitalentwicklung über die Laufzeit
Drei Szenarien im Vergleich
Die Renditeannahmen sind frei veränderbar. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Prognosen, Garantien oder Anlageempfehlungen, sondern um Modellrechnungen auf Basis Ihrer Annahmen.
| Szenario | Bruttorendite p.a. | Kapital zum Rentenbeginn | davon Wertentwicklung |
|---|---|---|---|
| Vorsichtig | % | – | – |
| Ausgewogen | % | – | – |
| Chancenorientiert | % | – | – |
So wurde gerechnet
Zur Orientierung
Drei Beispielrechnungen
Diese Werte werden mit derselben Rechenfunktion wie oben ermittelt (Szenario „ausgewogen", 5 % Bruttorendite, 0,8 % Kosten, 2 % Inflation) und dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
Ausgewogen betrachtet
Chancen und Risiken
Mögliche Chancen
- Direkte staatliche Förderung durch Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus.
- Möglicher zusätzlicher steuerlicher Vorteil im Rahmen der gesetzlichen Günstigerprüfung.
- Langfristiger Zinseszinseffekt bei regelmäßigem Sparen über viele Jahre.
- Breitere Auswahl an Kapitalmarktanlagen, etwa global gestreute Aktienfonds und ETFs.
- Höhere Renditechancen gegenüber stark garantieorientierten Produkten — bei entsprechend höherem Risiko.
- Möglicherweise niedrigere Kosten bei geeigneten Produkten, insbesondere beim kostenbegrenzten Standarddepot.
Mögliche Risiken und Einschränkungen
- Wertschwankungen und mögliche Verluste bei Kapitalmarktanlagen, insbesondere ohne Garantie.
- Keine Kapitalgarantie beim reinen Altersvorsorgedepot ohne Garantieoption.
- Eingeschränkter Zugriff auf das Kapital vor Rentenbeginn.
- Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlung im Alter.
- Produkt- und Fondskosten schmälern die Wertentwicklung über die Laufzeit.
- Das tatsächliche Ergebnis hängt stark vom konkreten Produkt und Anbieter ab.
- Modellannahmen zu Rendite, Kosten und Inflation können von der tatsächlichen künftigen Entwicklung abweichen.
Für bestehende Verträge
Was sollten bestehende Riester-Sparer beachten?
Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich unverändert weitergeführt werden. Es erfolgt keine automatische Umstellung auf das neue Altersvorsorgedepot — ein Wechsel ist freiwillig.
Ein Neuabschluss eines Riester-Vertrags nach dem bisherigen Modell ist ab dem maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen. Ein späterer, freiwilliger Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot soll grundsätzlich möglich sein; die technischen Details dazu stehen noch aus.
Eine vorzeitige Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrags kann Nachteile auslösen, etwa den Verlust bereits erhaltener Zulagen oder ungünstige Rückkaufswerte. Garantien, Kosten, bereits gezahlte Zulagen und das aktuelle Vertragsguthaben sollten vor jeder Entscheidung individuell geprüft werden.
Häufige Fragen
FAQ zum Altersvorsorgedepot
Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, mit dem ab 2027 in Aktien, Fonds und ETFs für das Alter gespart werden kann. Es löst die bisherige Riester-Rente für Neuabschlüsse ab.
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Die neuen Produkte sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Vorher gibt es nach aktuellem Stand keine Altersvorsorgedepots im Sinne dieser Reform.
Kann ich bereits heute einen Vertrag abschließen?
Nein. Marktreife Produkte werden erst zum geplanten Start ab Januar 2027 erwartet. Wer heute bereits vorsorgen möchte, kann bestehende Möglichkeiten wie einen Riester-Vertrag weiter nutzen oder sich individuell beraten lassen.
Welche Anlagen sind erlaubt?
Vorgesehen sind unter anderem Aktien, Aktienfonds und ETFs sowie — je nach gewählter Variante — Garantiekomponenten. Die konkrete Produktpalette legt jeder Anbieter selbst fest.
Kann ich ETFs auswählen?
Ja, ETFs sind eine der zentralen vorgesehenen Anlageformen im Altersvorsorgedepot ohne Garantie sowie im Standarddepot.
Ist mein eingezahltes Kapital garantiert?
Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie besteht keine Kapitalgarantie. Wer Sicherheit wünscht, kann ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen. Eine Beitragsgarantie ist keine Garantie einer bestimmten Rendite.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Vorgesehen sind 50 % Zulage auf die ersten 360 € Jahresbeitrag und 25 % auf weitere Einzahlungen bis 1.800 € pro Jahr — rechnerisch bis zu 540 € Grundzulage jährlich. Hinzu kommen mögliche Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil im Rahmen der Günstigerprüfung.
Wie funktioniert die Kinderzulage?
Für jedes förderfähige Kind ist eine Zulage von 300 € pro Jahr vorgesehen. Nach Angaben der Bundesregierung soll die volle Kinderzulage bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 € gewährt werden.
Können Selbstständige die Förderung nutzen?
Nach der Reform sollen neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende grundsätzlich förderberechtigt sein. Einzelfragen zur Förderberechtigung können individuell abweichen.
Was geschieht mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Er läuft unverändert weiter. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung in ein Altersvorsorgedepot.
Kann ich meinen Riester-Vertrag übertragen?
Ein freiwilliger Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot soll grundsätzlich möglich sein. Die konkreten technischen und vertraglichen Details der Übertragung stehen noch aus.
Wann kann ich über das Geld verfügen?
Nach Berichten zur Ausgestaltung ist eine Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr vorgesehen, ähnlich der bisherigen Riester-Regelung. Diese Angabe ist noch nicht abschließend durch eine Primärquelle mit Gesetzestextverweis bestätigt und sollte vor einer Entscheidung aktuell geprüft werden.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Es ist eine nachgelagerte Besteuerung vorgesehen: Die Einzahlungen werden steuerlich gefördert, die spätere Auszahlung im Alter unterliegt dann der Besteuerung. Die genaue steuerliche Behandlung im Einzelfall stellt das Finanzamt fest.
Kann das Vermögen vererbt werden?
Nach bisherigen Berichten zur Ausgestaltung soll eine Vererbung möglich sein, wobei die Bedingungen je nach Erbin bzw. Erbe unterschiedlich ausfallen können (z. B. Fortführung durch Ehepartner versus Rückzahlung erhaltener Förderung bei anderen Erben). Diese Details sind noch nicht abschließend durch eine Primärquelle bestätigt.
Welche Kosten entstehen?
Beim Standarddepot sind die durchschnittlichen jährlichen Effektivkosten auf 1,0 % begrenzt. Bei anderen Produktvarianten legen die Anbieter die Kosten individuell fest; ein Vergleich lohnt sich.
Ist das Altersvorsorgedepot für jeden sinnvoll?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Ob und in welcher Form das Altersvorsorgedepot passt, hängt von Einkommen, familiärer Situation, bestehenden Verträgen, Anlagehorizont und persönlicher Risikobereitschaft ab. Eine individuelle Prüfung wird empfohlen.
Das Altersvorsorgedepot in Ihre persönliche Vorsorge einordnen
Der Rechner bietet eine erste Orientierung. Ob und in welcher Form das Altersvorsorgedepot zu Ihrer persönlichen Altersvorsorge passt, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, Ihrer familiären Situation, bestehenden Verträgen, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Unverbindliche Modellrechnung
Die Ergebnisse dieses Rechners beruhen auf den eingegebenen Daten, dem zum angegebenen Informationsstand bekannten Rechtsstand sowie frei wählbaren Annahmen zur Wertentwicklung, zu Kosten und zur Inflation. Die tatsächliche staatliche und steuerliche Förderung kann abweichen und wird unter anderem durch die zuständigen Behörden festgestellt. Wertentwicklungen sind nicht garantiert. Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen und Verlustrisiken. Der Rechner ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Datenschutzhinweis
Die Berechnungen selbst werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser durchgeführt. Erst wenn Sie aktiv ein Beratungsgespräch anfragen, eine Riester-Prüfung wünschen oder die Modellrechnung als PDF anfordern, werden die von Ihnen eingegebenen Kontaktdaten und die zu diesem Zeitpunkt berechneten Werte zur Bearbeitung Ihrer Anfrage per E-Mail an uns übermittelt. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
Quellen (Auswahl, Stand 30.07.2026)
- Bundesregierung: „Private Altersvorsorge wird attraktiver — Fragen und Antworten", bundesregierung.de, veröffentlicht 01.06.2026.
- Bundesministerium der Finanzen: „Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge", bundesfinanzministerium.de.
- Deutscher Bundestag: „Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot", bundestag.de.
- Deutsche Rentenversicherung Bund: „Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge", Meldung vom 08.05.2026.
- Bundesrat: Beratungsvorgang „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)", bundesrat.de.
- Bundesgesetzblatt Teil I: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, BGBl. 2026 I Nr. 156, recht.bund.de.
Einzelne praktische Details (u. a. genaues Mindestalter der Auszahlungsphase, Vererbungsregeln im Detail, konkrete Produktkosten einzelner Anbieter) waren zum Informationsstand nicht abschließend durch eine Primärquelle mit unmittelbarem Gesetzestextverweis bestätigt und sind entsprechend gekennzeichnet. Bitte prüfen Sie vor einer Entscheidung den jeweils aktuellen Stand.
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