Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027

Informieren Sie sich über die neue staatlich geförderte Altersvorsorge und berechnen Sie eine erste unverbindliche Modellrechnung.

  • Neue staatliche Förderung
  • Kapitalmarktbasierte Anlage möglich
  • Start der neuen Produkte voraussichtlich ab 1. Januar 2027
Keine Eile: Die neuen Produkte können erst ab 2027 angeboten werden. Bestehende Verträge sollten nicht vorschnell gekündigt oder umgestellt werden.

Grundlagen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das die bisherige Riester-Rente schrittweise ergänzt beziehungsweise ablöst. Es soll Kapitalmarktanlagen wie Aktienfonds und ETFs (börsengehandelte Indexfonds) stärker für die geförderte Altersvorsorge öffnen.

Grundidee

Beim Altersvorsorgedepot zahlen Sie regelmäßig oder einmalig Beiträge in ein Depot ein, das ausschließlich der Altersvorsorge dient. Der Staat unterstützt das Sparen durch direkte Zulagen und gegebenenfalls durch einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil. Im Gegenzug ist das angesparte Kapital langfristig gebunden: Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst ab einem bestimmten Alter vorgesehen (siehe Bereich „Vergleich" und FAQ).

Staatliche Förderung

Wie bei der bisherigen Riester-Rente gibt es eine Grundzulage auf die eigenen Einzahlungen sowie eine zusätzliche Kinderzulage für förderfähige Kinder. Neu ist unter anderem ein einmaliger Berufseinsteigerbonus für junge Sparerinnen und Sparer. Die genauen Beträge sind im Rechner weiter unten hinterlegt und mit Quellenangabe versehen.

Steuerliche Behandlung

Die Einzahlungen können bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben („besondere, steuerlich absetzbare Ausgaben") in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung, ob die direkte Zulage oder der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist – Sie erhalten automatisch das bessere Ergebnis. Die Auszahlung im Alter wird grundsätzlich nachgelagert besteuert, das heißt: Erst die spätere Auszahlung unterliegt der Steuer, nicht die Einzahlung.

Kapitalmarktanlage möglich

Anders als die meisten bisherigen Riester-Verträge kann das Altersvorsorgedepot ganz oder teilweise in Aktien, Fonds und ETFs investiert werden. Das eröffnet höhere Renditechancen über lange Anlagezeiträume, bedeutet aber auch, dass der Wert des Depots schwanken kann.

Depot ohne Garantie und Garantieprodukte

Es wird verschiedene Varianten geben: ein Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie (volle Teilnahme an Kapitalmarktchancen und -risiken), ein einfach strukturiertes, kostenbegrenztes Standarddepot sowie Garantieprodukte mit 80-prozentiger oder 100-prozentiger Beitragsgarantie für sicherheitsorientierte Sparerinnen und Sparer. Eine Beitragsgarantie bedeutet, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens der garantierte Anteil der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht – sie ist keine Aussage über eine garantierte Rendite oder Wertentwicklung während der Ansparphase.

Langfristige Zweckbindung

Das Altersvorsorgedepot ist wie die Riester-Rente ausschließlich für die Altersvorsorge bestimmt. Eine vorzeitige, freie Verfügung über das Kapital ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen; Ausnahmen bestehen unter anderem im Zusammenhang mit einer selbst genutzten Immobilie (siehe FAQ).

Rechtsstand

Was ist bereits beschlossen, was ist noch offen?

Diese Übersicht trennt bewusst zwischen dem, was gesetzlich feststeht, und dem, was Anbieter und Behörden bis zum geplanten Produktstart noch konkretisieren müssen.

Bereits beschlossen

  • Gesetzliche Grundlage: Das Bundeskabinett hat die Reform am 17. Dezember 2025 beschlossen, der Bundestag stimmte am 27. März 2026 zu, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Das Gesetz ist Ende Mai 2026 in Kraft getreten.
  • Vorgesehener Produktstart der neuen Angebote: 1. Januar 2027.
  • Neue Fördersystematik mit reformierter Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus.
  • Einbeziehung weiterer Personengruppen: Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt sein.
  • Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Kapitalgarantie sowie eines kostenbegrenzten Standarddepots.
  • Bestehende Riester-Verträge werden fortgeführt; es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung.
  • Grundsätzliche freiwillige Wechselmöglichkeit in das neue Altersvorsorgedepot.
  • Kostenbegrenzung beim Standardprodukt auf 1,0 % durchschnittliche jährliche Effektivkosten.

Noch in der praktischen Umsetzung

  • Welche Anbieter zum 1. Januar 2027 tatsächlich marktreife Produkte bereitstellen.
  • Die konkrete Produktauswahl der einzelnen Anbieter, einschließlich der angebotenen Garantievarianten.
  • Die genaue Auswahl der im Standarddepot und in weiteren Angeboten enthaltenen Fonds und ETFs.
  • Die tatsächlichen Gesamtkosten einzelner Angebote oberhalb des kostenbegrenzten Standardprodukts.
  • Die technische Abwicklung von Vertragsabschluss, Anbieterwechsel und Depotübertragung.
  • Einzelheiten der praktischen Ausgestaltung des Standardangebots bei den jeweiligen Anbietern.
  • Noch ausstehende untergesetzliche Regelungen, Verwaltungsanweisungen und Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu Detailfragen.

Chronologie

Der Weg zum Altersvorsorgedepot

  1. 01.12.2025
    Referentenentwurf

    Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den ersten Gesetzentwurf.

  2. 17.12.2025
    Kabinettsbeschluss

    Das Bundeskabinett verabschiedet den Regierungsentwurf.

  3. 26.02.2026
    1. Lesung im Bundestag

    Überweisung an die Fachausschüsse, federführend der Finanzausschuss.

  4. 27.03.2026
    Bundestagsbeschluss

    Der Bundestag beschließt die Reform mit einigen Änderungen gegenüber dem Entwurf.

  5. 08.05.2026
    Zustimmung des Bundesrates

    Der Bundesrat billigt das Gesetz.

  6. 30.05.2026
    Inkrafttreten

    Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156); Vorbereitungsphase der Anbieter beginnt.

  7. 01.01.2027
    Geplanter Produktstart

    Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab diesem Datum angeboten werden.

Einordnung

Altersvorsorgedepot und Riester-Rente im Vergleich

Ein sachlicher Überblick über die wichtigsten Unterschiede – ohne Wertung, welches Modell „besser" ist. Das hängt von der persönlichen Situation ab.

Stand der Angaben: 30.07.2026, vorbehaltlich noch offener Umsetzungsdetails (siehe Bereich „Rechtsstand").
MerkmalRiester-Rente (bisher)Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Abschluss neuer VerträgeNach aktuellem Stand ab 2027 nicht mehr im bisherigen Riester-Modell möglichNeuabschluss voraussichtlich ab 1. Januar 2027 möglich
AnlageformenÜberwiegend Versicherungs-, Bank- oder Fondssparpläne, häufig mit GarantieDepot ohne Garantie (Aktien, Fonds, ETFs), Standarddepot oder Garantieprodukte wählbar
KapitalgarantieGesetzlich vorgeschrieben: Erhalt der eingezahlten BeiträgeWählbar: ohne Garantie, mit 80 % oder mit 100 % Beitragsgarantie
RenditechancenDurch Garantiepflicht tendenziell begrenztBei Verzicht auf Garantie potenziell höher, abhängig vom Kapitalmarkt
VerlustrisikenDurch Garantie begrenzt (Beitragserhalt zugesagt)Ohne Garantie: Kursschwankungen und Verluste möglich
Berechnung der FörderungBisheriges Zulagensystem, 4 % des Vorjahreseinkommens als MindesteigenbeitragReformierte Zulage: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf weitere Einzahlung bis 1.800 € pro Jahr
KinderförderungKinderzulage abhängig vom Mindesteigenbeitrag300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr, laut Bundesregierung bereits ab 25 € Monatsbeitrag in voller Höhe
Förderberechtigter PersonenkreisVor allem gesetzlich rentenversicherungspflichtige PersonenZusätzlich vorgesehen für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
KostenTeils hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, stark produktabhängigBeim Standarddepot auf 1,0 % effektive Jahreskosten begrenzt; andere Produkte individuell
FlexibilitätWechsel und Anpassung häufig mit Aufwand und Kosten verbundenAnbieterwechsel soll erleichtert werden (Detailregelungen stehen noch aus)
AnbieterwechselMöglich, aber teils mit Verlusten bei Abschlusskosten verbundenSoll erleichtert werden; genaue Umsetzung noch offen
AuszahlungsphaseLebenslange Rente, Teilkapitalauszahlung zu Beginn möglichLebenslange Rente oder Zeitrente wählbar, mehr Flexibilität vorgesehen
Umgang mit bestehenden VerträgenBestehende Verträge laufen unverändert weiterFreiwilliger Wechsel möglich; keine Pflicht zum Umstieg
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch beendet oder umgewandelt. Ob eine Fortführung, Beitragsfreistellung oder ein späterer Wechsel sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und der persönlichen Situation ab.

Interaktiv & kostenlos

Förder- und Vorsorgerechner

Alle Berechnungen erfolgen ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert oder an einen Server übertragen — außer Sie fordern über eines der Kontaktfelder unten aktiv eine Rückmeldung an. Der Rechner ersetzt keine individuelle Beratung.

Persönliche Angaben
Arbeitnehmer/innen sowie – nach der Reform – Selbstständige, Freiberufler/innen und Gewerbetreibende sind grundsätzlich förderberechtigt vorgesehen. Bei Versorgungswerken und Sonderfällen ist die Förderberechtigung individuell zu prüfen.
Sparbeitrag
Sofern Einmalzahlungen förderfähig sind, werden sie im ersten Jahr auf die Höchstgrenzen angerechnet. Endgültige Detailregeln stehen noch aus.
Kinder
Voraussichtliches Ende der Förderberechtigung, z. B. bis Ausbildungsende der Kinder.
Die Kinderzulage wird nach aktuellem Stand der Person zugeordnet, bei der das Kindergeld festgesetzt ist. Bei Ehepaaren ist eine andere Zuordnung möglich — individuell zu klären.
Berufseinsteigerbonus

Wird automatisch geprüft: Bonus ist vorgesehen, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird. Grundlage ist das oben angegebene aktuelle Alter.

Steuerliche Angaben
Nur eine Schätzung zur Orientierung. Die endgültige steuerliche Wirkung wird ausschließlich durch das Finanzamt im Rahmen der gesetzlichen Günstigerprüfung festgestellt.
Anlageannahmen
Garantieprodukte sichern einen Anteil der eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase ab — nicht deren Wertentwicklung. Zur Veranschaulichung unterstellt dieser Rechner bei Garantieprodukten einen moderaten Renditeabschlag als Modellannahme (kein gesetzlich fixierter Wert, siehe „So wurde gerechnet").

Prognostiziertes Kapital zum Rentenbeginn (Szenario „ausgewogen")

Modellrechnung, keine Prognose oder Garantie
Monatlicher Eigenbeitrag
Jährlicher Eigenbeitrag
Grundzulage p.a.
Kinderzulage p.a.
Berufseinsteigerbonus
Direkte staatliche Förderung p.a.
Geschätzter zusätzl. Steuervorteil p.a.
Gesamteinzahlung p.a. inkl. Förderung
Persönliche Förderquote
Summe eigener Einzahlungen
Summe staatliche Förderung
Davon Wertentwicklung (Modell)
Kapital inflationsbereinigt (heutige Kaufkraft)
Vergleich: Anlage ohne Förderung

Kapitalzusammensetzung zum Rentenbeginn

Eigenbeiträge Staatliche Förderung Modellhafte Wertentwicklung

Modellhafte Kapitalentwicklung über die Laufzeit

Mit Förderung (ausgewogen) Ohne Förderung, gleiche Eigenbeiträge

Drei Szenarien im Vergleich

Die Renditeannahmen sind frei veränderbar. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Prognosen, Garantien oder Anlageempfehlungen, sondern um Modellrechnungen auf Basis Ihrer Annahmen.

SzenarioBruttorendite p.a.Kapital zum Rentenbeginndavon Wertentwicklung
Vorsichtig %
Ausgewogen %
Chancenorientiert %
So wurde gerechnet
Unverbindliche Modellrechnung. Die Ergebnisse beruhen auf Ihren Eingaben, dem zum Informationsstand 30.07.2026 bekannten Rechtsstand sowie frei gewählten Annahmen zu Wertentwicklung, Kosten und Inflation. Die tatsächliche staatliche und steuerliche Förderung kann abweichen und wird von den zuständigen Behörden festgestellt. Wertentwicklungen sind nicht garantiert; Kapitalmarktanlagen unterliegen Schwankungen und Verlustrisiken. Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Zur Orientierung

Drei Beispielrechnungen

Diese Werte werden mit derselben Rechenfunktion wie oben ermittelt (Szenario „ausgewogen", 5 % Bruttorendite, 0,8 % Kosten, 2 % Inflation) und dienen ausschließlich der Veranschaulichung.

Ausgewogen betrachtet

Chancen und Risiken

Mögliche Chancen

  • Direkte staatliche Förderung durch Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus.
  • Möglicher zusätzlicher steuerlicher Vorteil im Rahmen der gesetzlichen Günstigerprüfung.
  • Langfristiger Zinseszinseffekt bei regelmäßigem Sparen über viele Jahre.
  • Breitere Auswahl an Kapitalmarktanlagen, etwa global gestreute Aktienfonds und ETFs.
  • Höhere Renditechancen gegenüber stark garantieorientierten Produkten — bei entsprechend höherem Risiko.
  • Möglicherweise niedrigere Kosten bei geeigneten Produkten, insbesondere beim kostenbegrenzten Standarddepot.

Mögliche Risiken und Einschränkungen

  • Wertschwankungen und mögliche Verluste bei Kapitalmarktanlagen, insbesondere ohne Garantie.
  • Keine Kapitalgarantie beim reinen Altersvorsorgedepot ohne Garantieoption.
  • Eingeschränkter Zugriff auf das Kapital vor Rentenbeginn.
  • Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlung im Alter.
  • Produkt- und Fondskosten schmälern die Wertentwicklung über die Laufzeit.
  • Das tatsächliche Ergebnis hängt stark vom konkreten Produkt und Anbieter ab.
  • Modellannahmen zu Rendite, Kosten und Inflation können von der tatsächlichen künftigen Entwicklung abweichen.

Für bestehende Verträge

Was sollten bestehende Riester-Sparer beachten?

Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich unverändert weitergeführt werden. Es erfolgt keine automatische Umstellung auf das neue Altersvorsorgedepot — ein Wechsel ist freiwillig.

Ein Neuabschluss eines Riester-Vertrags nach dem bisherigen Modell ist ab dem maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen. Ein späterer, freiwilliger Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot soll grundsätzlich möglich sein; die technischen Details dazu stehen noch aus.

Eine vorzeitige Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrags kann Nachteile auslösen, etwa den Verlust bereits erhaltener Zulagen oder ungünstige Rückkaufswerte. Garantien, Kosten, bereits gezahlte Zulagen und das aktuelle Vertragsguthaben sollten vor jeder Entscheidung individuell geprüft werden.

Treffen Sie keine vorschnelle Entscheidung. Vor einer Kündigung, Beitragsfreistellung oder Übertragung sollte der bestehende Vertrag individuell geprüft werden.

Häufige Fragen

FAQ zum Altersvorsorgedepot

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, mit dem ab 2027 in Aktien, Fonds und ETFs für das Alter gespart werden kann. Es löst die bisherige Riester-Rente für Neuabschlüsse ab.

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Die neuen Produkte sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Vorher gibt es nach aktuellem Stand keine Altersvorsorgedepots im Sinne dieser Reform.

Kann ich bereits heute einen Vertrag abschließen?

Nein. Marktreife Produkte werden erst zum geplanten Start ab Januar 2027 erwartet. Wer heute bereits vorsorgen möchte, kann bestehende Möglichkeiten wie einen Riester-Vertrag weiter nutzen oder sich individuell beraten lassen.

Welche Anlagen sind erlaubt?

Vorgesehen sind unter anderem Aktien, Aktienfonds und ETFs sowie — je nach gewählter Variante — Garantiekomponenten. Die konkrete Produktpalette legt jeder Anbieter selbst fest.

Kann ich ETFs auswählen?

Ja, ETFs sind eine der zentralen vorgesehenen Anlageformen im Altersvorsorgedepot ohne Garantie sowie im Standarddepot.

Ist mein eingezahltes Kapital garantiert?

Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie besteht keine Kapitalgarantie. Wer Sicherheit wünscht, kann ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen. Eine Beitragsgarantie ist keine Garantie einer bestimmten Rendite.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Vorgesehen sind 50 % Zulage auf die ersten 360 € Jahresbeitrag und 25 % auf weitere Einzahlungen bis 1.800 € pro Jahr — rechnerisch bis zu 540 € Grundzulage jährlich. Hinzu kommen mögliche Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil im Rahmen der Günstigerprüfung.

Wie funktioniert die Kinderzulage?

Für jedes förderfähige Kind ist eine Zulage von 300 € pro Jahr vorgesehen. Nach Angaben der Bundesregierung soll die volle Kinderzulage bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 € gewährt werden.

Können Selbstständige die Förderung nutzen?

Nach der Reform sollen neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende grundsätzlich förderberechtigt sein. Einzelfragen zur Förderberechtigung können individuell abweichen.

Was geschieht mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Er läuft unverändert weiter. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung in ein Altersvorsorgedepot.

Kann ich meinen Riester-Vertrag übertragen?

Ein freiwilliger Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot soll grundsätzlich möglich sein. Die konkreten technischen und vertraglichen Details der Übertragung stehen noch aus.

Wann kann ich über das Geld verfügen?

Nach Berichten zur Ausgestaltung ist eine Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr vorgesehen, ähnlich der bisherigen Riester-Regelung. Diese Angabe ist noch nicht abschließend durch eine Primärquelle mit Gesetzestextverweis bestätigt und sollte vor einer Entscheidung aktuell geprüft werden.

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Es ist eine nachgelagerte Besteuerung vorgesehen: Die Einzahlungen werden steuerlich gefördert, die spätere Auszahlung im Alter unterliegt dann der Besteuerung. Die genaue steuerliche Behandlung im Einzelfall stellt das Finanzamt fest.

Kann das Vermögen vererbt werden?

Nach bisherigen Berichten zur Ausgestaltung soll eine Vererbung möglich sein, wobei die Bedingungen je nach Erbin bzw. Erbe unterschiedlich ausfallen können (z. B. Fortführung durch Ehepartner versus Rückzahlung erhaltener Förderung bei anderen Erben). Diese Details sind noch nicht abschließend durch eine Primärquelle bestätigt.

Welche Kosten entstehen?

Beim Standarddepot sind die durchschnittlichen jährlichen Effektivkosten auf 1,0 % begrenzt. Bei anderen Produktvarianten legen die Anbieter die Kosten individuell fest; ein Vergleich lohnt sich.

Ist das Altersvorsorgedepot für jeden sinnvoll?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Ob und in welcher Form das Altersvorsorgedepot passt, hängt von Einkommen, familiärer Situation, bestehenden Verträgen, Anlagehorizont und persönlicher Risikobereitschaft ab. Eine individuelle Prüfung wird empfohlen.

Das Altersvorsorgedepot in Ihre persönliche Vorsorge einordnen

Der Rechner bietet eine erste Orientierung. Ob und in welcher Form das Altersvorsorgedepot zu Ihrer persönlichen Altersvorsorge passt, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, Ihrer familiären Situation, bestehenden Verträgen, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft ab.